Brandschutzhelfer 


Ein Brand stellt für jedes Unter­nehmen eine ernste Gefähr­­dung dar. Die Verantwortung für die Beschäf­tigten, die Sicherung des Unterneh­mens und die öffent­liche Sicherheit erfordern
eine angemessene Aufmerk­samkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmä­ßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutz­helfern.

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäf­tigten durch fachkun­dige Unter­weisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuer­lösch­einrich­tungen vertraut zu machen und als Brand­schutz­helfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwen­digkeit nur für stati­onäre Baustellen­einrich­tungen wie Bau­büros, Unter­künfte, Werk­stätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1)). Ziel der Ausbil­dung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuer­lösch­einrich­tungen zur Bekämpfung von Entstehungs­bränden ohne Eigen­gefähr­dung und zur Sicher­stellung des selbst­ständigen Ver­lassens (Flucht) der Beschäf­tigten. 

Die notwendige Anzahl von Brandschutz­helfern ergibt sich aus der Gefähr­dungs­beur­teilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäf­tigten ist bei normaler Brand­gefähr­dung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. 

Je nach Art des Unterneh­mens, der Brandge­fährdung, der Wertekonzen­tration und der Anzahl der während der Betriebs­zeit anwe­senden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebs­fremde Perso­nen, Besucher und Personen mit einge­schränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbil­dungs­quote für die Entstehungs­brand­be­kämp­fung sinnvoll sein. 

Bei der Anzahl der Brand­schutz­helfer sind auch Schicht­betrieb und Abwesen­heit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personal­wechsel, zu berück­sichtigen.


 

Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B.

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Löschanlage, Wandhydrant)
  • das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten, sind in den Ausbil­dungs­inhalten zusätzlich zu berück­sichtigen.


 

Hinweis:

Betriebe mit häufig wechselndem Personal sowie Saison­­betriebe, wie z. B. Kinos, Hotels und Gaststätten, stellen eine besondere Anfor­derung hinsichtlich der Ausbildungs­quote und Schulungs­frequenz dar. Personen mit Ausbildung entspre­chend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuer­wehr­leute mit erfolg­reich abge­schlossener feuer­wehr­techni­scher
Grundaus­bildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als Brand­schutz­helfer bestellt werden. Der Arbeit­geber kann jedoch erst dann eine Person zum Brand­schutz­helfer bestellen, wenn sie auch mit den jeweiligen betrieb­lichen Gegeben­heiten vertraut gemacht wurde.

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeits­bereich vorhan­denen Brandge­fahren und Brand­schutz­einrich­tungen (Feuer­lösch­ein­rich­tungen, Wand­hydranten, Alarmierung­seinrich­tungen etc.) sowie das Verhalten im Gefah­renfall (Gebäu­deräumung, Flucht- und Rettungs­wege, Sammelplatz) unterwiesen werden.

Dazu bieten sich z. B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informa­tions­veran­stal­tungen im Rahmen der inner­betrieb­lichen Kommuni­kation an. Neue Mitar­beiter sind im Rahmen der Erst­unter­weisung über die wichtigsten betrieb­lichen Brand­schutz­aspekte zu informieren. Die Unter­weisun­gen sind zu dokumen­tieren. Für die Theorie nach Abschnitt 2.1 sind mindestens 2 Unterrichts­einheiten à 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis nach Abschnitt 2.2 hängt von der Gruppen­größe ab. Jeder Teilneh­mer sollte ausreichend Übungs­zeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungs­gemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend. Bei betriebs­spezifischen Besonder­heiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich. Die Ausbildung ist durch die Einweisung in den betrieb­lichen Zuständig­keits­bereich abzuschließen. Deswegen machen Sie mit uns einen Termin aus und vereinbaren noch heute Ihren Termin für die Brand­schutz­helfer­aus­bil­dung. Lassen Sie sich überzeugen von unseren fairen und günstigen Prei­sen. Wir bieten Ihnen ein gut geschultes und informiertes Experten­team zur Schulung an. Gerne auch an mehreren Tagen. Lassen Sie sich durch uns beraten. 


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