Brandschutztüren &- tore 


Türen

Geschlossene Türen haben den Vorteil, dass sie nicht nur als Raumabschluss dienen, sondern auch ein Gebäude in organisatorische Abschnitte unterteilen. Türen bieten vor allem in Fluren und Treppenhäusern den Schutz in Flucht- und Rettungswegen vor Ausbreitung des Brandrauches. 

Diese Zeitspanne ermöglicht es den Menschen aus den betroffenen, und auch umliegenden Gebäuden zu fliehen. 

Brandschutztüren

Brandschutztüren sind selbstständig schließende Türen, die in Wänden verbaut sind, die spezielle Brandschutz­anforder­ungen haben. Sie verhindern für eine gewisse Zeitspanne das Durchdringen von Feuer. Brandschutztüren müssen stets geschlossen gehalten werden, falls es betrieblich notwendig ist, dass die Tür offen steht bedarf es einer bauauf­sicht­lichen Fest­stellanlage. An den Brandschutztüren dürfen nach Einbau keine Veränderungen mehr vorge­nommen werden. Der Schließ- und Schwenk­bereich muss immer von Hindernissen befreit sein, ein Verkeilen der Tür ist ebenfalls nicht gestattet. 


Rauchschutztür

Brandschutztüren sind nicht zwangsläufig rauchdicht. Ebenso gibt es rauchdichte Türen, die keine Anforderung an den Brandschutz erfüllen. Rauchschutz­türen haben die Aufgabe, eine Rauchaus­breitung (Rauchabschluss) zu verhindern. Die Rauch­dichtigkeit nach DIN 18095 wird dabei über eine allseitig umlaufende Dichtung gewähr­leistet, die im eingebauten und geschlos­senen Zustand den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch verhindern soll. Im Brandfall sollen die Türen für eine Dauer von etwa 10 Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atem­schutz­maske gewähr­leisten. Je nach Einsatz und in Abhän­gigkeit vom Gebäude kann es erforderlich sein, Brandschutz­türen mit Feuerwi­derstand und Rauch­schutz­funktion zu verbauen. Rauch­schutz­türen müssen immer selbst­schließend sein, z.B. durch einen Obertür­schließer nach DIN EN 1154.

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