Löschwassertechnik 


Wandhydranten mit formstabilem Schlauch Typ F

Wandhydranten mit formstabilem Schlauch werden immer dann installiert, wenn im Brandfall anwesenden Personen (also auch Nicht-Fachleuten) die Möglichkeit der Selbsthilfe gegeben werden soll. Der Typ F ist dabei der allgemein anerkannte Standard, da er aufgrund der Schlauch­nennweite von 25 mm über eine hohe Durch­fluss­menge von ca. 50 l/min bei 3,0 bar verfügt. Damit ist er auch für den professionellen Anwender nutzbar. 

Zudem ist der Typ F auch als Löschwasserquelle für die Feuerwehr mit einer Mindest­leistung von 100 l/min bei 3,0 bar nutzbar, indem die Feuerwehr den formsta­bilen Schlauch am Ventil abkuppelt und dort stattdessen einen C-Flachschlauch mit CM-Mehrzweck­strahlrohr ankuppelt. 

Wandhydranten nach DIN 14461-1 sind nur für die Brandklasse A (Brände fester Stoffe) nach DIN EN 3 zugelassen, sofern ihnen keine geeigneten Schaum­mittelzusätze beigemischt werden. 

Wandhydranten vom Typ F sind ausschließlich zur Verwendung bei Löschwasserleitungen „nass“ oder „nass/trocken“ nach DIN 14462-1 bzw. DIN 1988-6 zugelassen. Der direkte Anschluss an das Trinkwassernetz ist nach DIN1988-6 grundsätzlich nicht zulässig. Da der Wandhydrant nur für Brände der Brandklasse A geeignet ist, sollte immer dann, wenn auch Brände der Brandklassen B oder C auftreten können (das sind Brände flüssiger, flüssig werden­der bzw. gasförmiger Stoffe), der Wandhydrant mit einem zusätzlichen Fach mit einem geeigneten Feuer­löscher kombiniert sein. 

Sofern in dem Objekt eine Brand- meldezentrale mit Hand­feuer­meldern installiert ist, empfiehlt es sich zudem, in jedem Wandhydranten auch einen Druckknopfmelder zu integrieren. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass der Anwender stets alle erforderlichen Brandschutz­einrich­tungen zentral an einer Stelle vorfindet, um diese im Einsatzfall schnell und unproble­matisch nutzen zu können.


Selbsthilfe-Wandhydranten Typ S nach DIN 14461-1 mit Schlauchhaspeln nach DIN EN 671-1


zum direkten Anschluss an Trinkwasserleitungen gemäß DIN 1988-6

Wandhydranten mit formstabilem Schlauch werden immer dann installiert, wenn im Brandfall anwesenden Personen (also auch Nicht-Fachleuten) die Möglichkeit der Selbsthilfe gegeben werden soll. Der Typ S ist dabei ein reiner Selbsthilfe-Wandhydrant, der nicht zur Löschwasser­versorgung durch die Feuerwehr geeignet ist, so dass ggf. noch zusätzlich eine Löschwasseranlage trocken für die Feuerwehr erforderlich wird. Dafür wird dieser Wandhydrant mit einem DVGW-zugelassenen Feuerlösch-Schlauchan­schluss­ventil direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen.

Aufgrund des Trinkwasseran­schlusses ist er jedoch auch in der Löschleistung auf 24 l/min bei 2,0 bar nach DIN1988-6 begrenzt. 

Die Löschleistung ist damit deutlich geringer als beim Typ F, jedoch immer noch vergleichbar zu früheren Ausführungen mit einem DW-Mehrzweckstrahlrohr. Wandhydranten vom Typ S nach DIN 14461-1 sind nur für die Brandklasse A (Brände fester Stoffe) nach DIN EN 3 zugelassen. Da der Wandhydrant direkt mit dem Trinkwassernetz verbunden ist, ist eine Beimischung von Schaummitteln bei diesem Typ nicht zulässig.


Wandhydranten mit Flachschlauch

Wandhydranten mit Flachschlauch dienen speziell geschulten Personen zur Brandbekämp­fung. Sie sind mit den Ausrüstungsgegenständen ausgestattet, die der üblichen Ausrüstung einer Feuerwehr angelehnt sind. Die Wandhydranten erfordern daher in ihrer Anwendung spezielle Fachkenntnisse und werden daher vor allem in Industriebetrieben mit einer eigenen Werkfeuerwehr oder entsprechend unterwiesenen Personen eingesetzt. Die Verwendung dieser Wandhydranten in öffentlichen Gebäuden ist nicht vorgesehen, da sie sich nicht zur Anwendung als Selbsthilfeeinrichtung eignen. Dementsprechend ist auch eine Anrechnung dieser Wandhydranten als Brandschutzeinrichtung nach Arbeitsstättenregel ASR A2.2 nicht möglich. 

Wandhydranten nach DIN 14461-6 sind nur für die Brandklasse A (Brände fester Stoffe) nach DIN EN 3 zugelassen, sofern ihnen keine geeigneten Schaummittelzusätze beigemischt werden.  Der Anschluss an Löschwasserleitungen „trocken“ ist nur dann zulässig, wenn der Wandhydrant ausschließlich zur Nutzung durch die Feuerwehr bestimmt ist und dieses von ihr auch so gefordert wurde. In diesem Fall sollten die Türen des Wandhydranten jedoch abweichend vom Serienstandard mit einem Feuerwehrschloss statt des Drehgriffs und mit einem Hinweisschild „Löschwasserleitung trocken für Feuerwehr“ sein, um Verwechslungen mit Selbsthilfe-Wandhydranten auszuschließen und um Missbrauch und Beschädigungen vorzubeugen.




Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen für Löschwasseranlagen „trocken“ nach DIN 14462 sowie als Noteinspeisung für sonstige Löschwasseranlagen


Löschwasser - Einspeiseeinrichtungen werden installiert, um durch die Feuerwehr im Bedarfsfall Löschwasser in ein Leitungssystem einzuspeisen. Sie werden dabei in erster Linie in Verbindung mit einer Löschwasseranlage „trocken“ nach DIN14462 bzw. DIN 1988-6 verwendet, kommen aber auch als Noteinspeisung bei Löschwasseranlagen „nass“ oder Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlagen zum Einsatz.


Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen für Steigleitung „trocken“ nach DIN 14462-1


Löschwasser - Entnahmeeinrichtungen werden installiert, um der Feuerwehr im Brandfall den Anschluss ihrer Schläuche zu ermöglichen, ohne vorher Schlauchleitungen bis zur Einsatz- stelle verlegen zu müssen. Löschwasser - Entnahmeeinrichtungen werden in DIN 14462 für Löschwasserleitungen „trocken“ vorgeschrieben. Nur in Einzelfällen sind sie in Löschwasser­leitungen „nass“ oder „nass/trocken“ vorzufinden. 

Die Schränke mit ihrem speziellen Feuer­wehrschloss bieten einen höheren Schutz gegen Vandalismus und Beschädigung Löschwas­ser- Einspeiseeinrichtungen als eine frei zugängliche Armatur oder ein Wandhydrantenschrank mit Drehgriff. Auch die Entnahmearmatur hat eine spezielle Betätigungseinrichtung für die Feuerwehr, um ein ungewolltes Öffnen der Armatur durch Dritte zu vermeiden. 

Das „normale“ Schlauchan­schluss­ventil, wie es bei Wandhydranten eingesetzt wird, ist aus diesem Grund für diese Einrichtungen nach DIN auch nicht zugelassen. Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen sind nicht als Selbsthilfeeinrichtung geeignet, da sie nur für die Feuerwehr nutzbar sind. Dementsprechend ist auch eine Anrechnung dieser Einrichtungen mit Löschmitteleinheiten nach Arbeitsstättenregel ASR A2.2 nicht möglich. 

Grundsätzlich sollte aber ein Kombinationsmodell mit integriertem Löscherfach installiert werden, da die Entnahmestelle anwesenden Personen keine Selbsthilfemöglichkeit im Brandfall bietet. Voraussetzung ist hierbei, dass die Schränke gut erreichbar (z.B. an Flucht­wege) installiert sind. Sofern in dem jeweiligen Objekt auch eine Brandmelde­zentrale vorhanden ist, sollten bei Schränken mit vorhandenem Feuerlösch­erfach Handfeuermelder integriert sein.


Füll- und Entleerungsstationen einschließlich Zubehör für Löschwasseranlagen „nass-trocken“ nach DIN 14462


Füll- und Entleerungsstationen ermöglichen den Anschluss von Wandhydranten an das Trinkwasserversorgungsnetz als Löschwasserleitung „nass/trocken“ gemäß DIN 14462. Sie sorgen dafür, dass die Löschwasserleitungen zu den Wandhydranten im Normalfall nicht befüllt sind. Hierdurch wird die Hygiene in der vorgeschalteten Trinkwasseranlage gewähr­leis­tet. Außerdem ist so die Installation von Wandhydrantenanlagen in frostgefährdeten Bereichen möglich.

Durch das Öffnen eines Schlauchanschlussventils in einem der Wand­hydranten sowie optional auch durch ein externes Alarmsignal (z.B. einer Brandmelde­zen­trale), wird die Löschwasserleitung automatisch geflutet und die Wandhydrantenanlage ist somit einsatzbereit.

Sobald alle Schlauchanschlussventile wieder geschlossen sind, werden die Leitungen anschließend automatisch wieder entleert.

Bei Löschwasserleitungen „nass“ mit Vorbehälter und Druckerhöhungsanlage ist dagegen bei Ausfall der Pumpe der Brandschutz nicht mehr gewährleistet (z.B. bei Stromausfall durch Brandeinwirkung), sofern keine Noteinspeisung o.ä. vorhanden ist.
 Durch die DIN-DVGW-Zulassung der Füll- und Entleerungsstation ist auch der Schutz der Trinkwasserqualität garantiert und die brandschutztechnische Sicherheit der Anlage dokumen­tiert. Dagegen stagniert das Wasser in einer Löschwasserleitung „nass“ über längere Zeit, wodurch es zu einer Verkeimung des Löschwassers in der Anlage kommt. Die Löschwasserleitung „nass/ trocken“ ist somit besonders für Bereiche geeignet, in denen besonderer Wert auf Hygiene (z. B: Krankenhäuser, Wohn- und Pflegeheime) und/oder brand­schutztechnische Sicherheit gelegt wird. Da die Löschwasserleitungen im Normalfall leer sind, liegt ein zusätzlicher Anwendungsbereich in der Löschwasserversorgung in Objekten mit Frostgefahr, wie z.B. Tiefgaragen und Parkhäusern.



Druckerhöhungsanlage

Eine Druckerhöhungsanlage (DEA) ist für Feuerlöschzwecke immer dann notwendig, wenn der Wasserdruck in den Leitungen nicht ausreicht, um den Mindestfließdruck der Feuerlöschanlage sicherzustellen. Eine DEA wird für Löschwasserleitungen „nass“ und „nass-trocken“ eingesetzt.

Bei einer hygienischen Trennung von Lösch- und Trinkwasser durch eine Wandhydrantenanlage über einen Vorlagebehälter werden Druckerhöhungsanlagen eingesetzt, um die Löschwasserversorgung der jeweiligen Feuerlöschanlage sicherzustellen.

Eine Feuerlöschdruckerhöhungsanlage besteht aus einem Schaltschrank, einer oder mehreren Pumpen und weiteren Komponenten zur Erhöhung des Wasserdrucks und zur Sicherstellung der Löschwassermenge im Brandfall.


Bei Wandhydrantenanlagen sind die normativen Anforderungen der DIN 14462 und die baurechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Eine Druckerhöhungsanlage ... 

  • ... liefert den geforderten Fließdruck des Löschwassers und damit die erforderliche Löschwassermenge.
  • ... kommt zum Einsatz, wenn die Trinkwasserversorgung die brandschutztechnisch notwendigen Druckverhältnisse und Volumenströme nicht gewährleisten kann.
  • ... wird für Löschwasserleitungen „nass/trocken“ und „nass“ gemäß DIN 14462 eingesetzt.